IPIH Glossar. Hier finden Sie kurze Erklärungen zu Begriffen und Abkürzungen.
Definition gemäß DIN 31051, 4.3.1: Abbau des Abnutzungsvorrates, hervorgerufen durch chemische und/oder physikalische Vorgänge. Anmerkung 1 in DIN 31051: Solche Vorgänge, die durch unterschiedliche Beanspruchungen hervorgerufen werden, sind z.B.
Niedrige Intensität von Abnutzung und Fehlerentstehung durch zeitabhängige Abnutzungsprozesse während der Nutzung.
Dritte Phase des charakteristischen Verlaufes der Ausfallrate ("Badewannenkurve"). Die Ausfallrate steigt mit zunehmender Betriebszeit immer stärker an. Zu den "rein zufälligen" (stets wirkenden) Ausfallursachen kommen vermehrt Ausfälle durch Alterung, Abnutzung, Ermüdung usw
Definition gemäß DIN 31051, 4.3.1.2: Im Sinne der Instandhaltung der vereinbarte oder festgelegte Mindestwert des Abnutzungsvorrates. Erläuterung: Beispiele für eine Abnutzungsgrenze sind: Mindest-Restprofiltiefe bei Autoreifen von 2 Millimetern, MindestRestdicke eines Bremsbelages bei Trommelbremsen von 5 Millimetern und beiScheibenbremsen von 2.5 Millimetern.
Bewertungskriterien für Abnutzungsgrenzen sind:
Definition gemäß DIN 31051, 4.3.1.3: Vorhersage über das Abnutzungsverhalten einer Betrachtungseinheit, die mit Hilfe der Abnutzungsmechanismen aus den bekannten oder angenommenen Belastungen der zukünftigen Bedarfsanforderungen ermittelt wird, ausgehend von einem Ist-Zustand der Betrachtungseinheit. Anmerkung in DIN 31051: Das Abnutzungsverhalten wird durch die Abbaukurve des Abnutzungsvorrates beschrieben.
Definition gemäß DIN 31051, 4.3.1.1 (vgl. Abb. 1): Im Sinne der Instandhaltung Vorrat der Funktionserfüllungen unter festgelegten Bedingungen, der einer Betrachtungseinheit aufgrund der Herstellung, Instandsetzung oder Verbesserung innewohnt. Anmerkung in DIN 31051: Die Abbaukurve des Abnutzungsvorrates ist nur ein Beispiel derm öglichenVerläufe.
Verschleiß durch Abrasion (auch als Furchverschleiß bezeichnet) ist die spektakulärste Verschleißform. Sie entsteht durch harte Rauheitshügel des Gegenkörpers oder durch harte Partikel des Zwischenstoffes. Dabei werden verschiedenen Formen der Wechselwirkung zwischen einem abrasiv wirkenden Partikel und der verschleißenden Werkstoffoberfläche unterschieden.
Verschleiß durch Adhäsion (auch Haftverschleiß genannt) ist die Bildung und Trennung (Abscheren) von atomaren und/oder molekularen Bindungen (Mikroverschweißungen) zwischen Grund- und Gegenkörper (Wechselwirkungen zwischen Festkörpern). Dabei erfolgt die Trennung häufig nicht in der ursprünglichen Kontaktfläche, sondern im Volumen eines Partners. Es haftet dann Material an dem anderen Partner (Materialübertrag). Adhäsions-Verbindungen entstehen, wenn die Oberflächenfilme der Reibpartner versagen, was z.B. bei hohem Druck, hoher (und tiefer!) Temperatur und hohen Geschwindigkeiten geschehen kann. Bei großflächigen Verbindungen mit starkem Reibkraftanstieg wird von "Fressen" gesprochen, dies kann zum spontanen Ausfall von Maschinen und Anlagen führen.
(dt.: Dienstleistungen nach dem Kauf) Definition gemäß DIN EN 13306, 10.8: Alle Dienste, die vom Lieferanten oder vom Hersteller nach dem Kauf angeboten werden. Erläuterung: Diese Dienste können zum Teil im Preis einer Einheit enthalten sein oder getrennt zur Abrechnung gebracht werden. Das Angebot des After Sales Service wird von den Lieferanten und Herstellern zunehmend zur Differenzierung vom Wettbewerb genutzt. Ziel ist es, dem Kunden nicht mehr allein eine Einheit zu liefern, sondern die erforderliche Problemlösung. Hierdurch soll den Kunden ein zusätzlicher Nutzen entstehen (Mehrwert) und der Kunde gleichzeitig enger an den Lieferanten und Hersteller gebunden werden. Das Angebot kann so weit gehen, dass der Kunde nur noch den Nutzen einer Einheit kauft, z. B. den Transport von Paletten durch einen Stapler im Ersatzteillager, der Lieferant ist dann der Betreiber der Einheit.
(Werkstofftechnische) Alterung ist die Gesamtheit aller im Laufe der Zeit in einem Material irreversibel ablaufenden chemischen und physikalischen Vorgänge
Äußere Alterungsursachen sind chemische und physikalische Einwirkungen der Umgebung auf das Material, die zu Alterungsvorgängen führen
Innere Alterungsursachen sind thermodynamisch instabile Zustände des Materials, die zu Alterungsvorgängen führen
Chemische Alterungsvorgänge führen zur Veränderung der chemischen Zusammensetzung, der Molekülstruktur und/oder der Molekülgröße des Materials bzw. bei Mehrstoffsystemen von einer der Komponenten des Materials
Physikalische Alterungsvorgänge verlaufen unter Veränderung des Gefüges, des molekularen Ordnungszustandes, des Konzentrationsverhältnisses der Komponenten (bei Mehrstoffsystemen) bzw. der äußeren Form und Struktur oder der messbaren physikalischen Eigenschaften
Definition in Anlehnung an § 3 Abs. 1 Satz 3 GSG (Geräte-Sicherheits- Gesetz): Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind diejeni-gen Regeln, die in der Fachpraxis erprobt und bewährt sind und nach vorherrschender Meinung einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird. Anmerkung 1: Allgemein anerkannte Regeln der Technik beruhen zwar auf der Analyse von Erfahrungen und sind breit anwendbar, sie sind dabei aber auf die zugrunde liegenden Fälle beschränkt. Dies muss bei ihrer Anwendung beachtet werden, d. h. eine Anpassung an betriebs- und situationsspezifische Gegebenheiten ist vor Ort immer notwendig. Anmerkung 2: Allgemein anerkannte Regeln der Technik werden u. a. in Normen und Richtlinien dokumentiert.
Eine Anlage umfasst die Gesamtheit aller technischen Mittel eines Systems. Anmerkung 1: Dies ist die Definition aus DIN 31051:1985-01. Sie wird hier weiter verwendet, da der Begriff in der Praxis üblich ist. Anmerkung 2: Das Synonym für Anlage ist in DIN EN 13306 der Begriff "Asset".
Ziel der Anlagenhierarchie ist es, eine Gliederung der Instandhaltungsobjekte (hierarchisch) aufzubauen und zu dokumentieren
(dt.: Objekt) Definition gemäß DIN EN 13306, 3.2: Eine bedeutsame Einheit. Anmerkung: Der Begriff "Asset" wird im Deutschen meist mit "Anlage" übersetzt. So wird der Begriff "Asset Management" in der Regel mit "Anlagenwirtschaft" oder "Anlagenmanagement" übersetzt.
Definition gemäß DIN EN 13306, 7.9: Korrektive Instandhaltung, die nicht unmittelbar nach einer Fehlererkennung ausgeführt, sondern entsprechend gegebener Instandhaltungsregeln aufgeschoben wird
Definition gemäß DIN 31051, 4.5.3.3: Im Sinne der Instandhaltung beabsichtigte unbefristete Unterbrechung der Funktionsfähigkeit einer Betrachtungseinheit
Definition gemäß DIN 31051, 4.5.3.2: Im Sinne der Instandhaltung beabsichtigte befristete Unterbrechung der Funktionsfähigkeit einer Betrachtungseinheit während der Nutzung
Definition gemäß DIN 31051, 4.5.3.1 (aus DIN EN 13306, 5.1): Beendigung der Fähigkeit einer Betrachtungseinheit, eine geforderte Funktion zu erfüllen. Anmerkung: Dies ist ein Zustand, bei dem der Abnutzungsvorrat entweder vollständig abgebaut ist oder ein festgelegter Mindestwert unterschritten ist.
Definition gemäß DIN EN 13306, 5.6: Ausfälle verschiedener Einheiten als Folge derselben unmittelbaren Ursache, wobei diese Ausfälle nicht voneinander abhängen.
Definition gemäß DIN EN 13306, 9.14: Zeit zwischen zwei aufeinander folgenden Ausfällen einer Einheit
Definition gemäß DIN EN 13306, 5.10: Physikalischer, chemischer oder anderer Vorgang, der zu einem Ausfall führt oder geführt hat.
Erläuterung nach Moubray: Umfangreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass der tatsächliche Verlauf der Ausfallrate bei komplexen Systemen und Anlagen teilweise von der klassischen "Badewannenkurve" abweicht. Insgesamt wurden sechs verschiedene typische Muster identifiziert, die den Zusammenhang zwischen technischer Lebensdauer und Ausfallwahrscheinlichkeit einer Betrachtungseinheit darstellen (vgl. Abb. 2).
Definition gemäß DIN EN 13306, 4.13: Anzahl der Ausfälle einer Einheit während eines gegebenen Zeitbereiches dividiert durch diesen Zeitbereich. Anmerkung 1 in DIN EN 13306: Dieser Wert ist eine Annäherung. Anmerkung 2 in DIN EN 13306: In einigen Fällen kann die Zeiteinheit durch Bezugseinheiten ersetzt werden.
Definition gemäß DIN EN 13306, 5.2: Umstände während der Entwurfs-, Fertigungs-, Inbetriebsetzungs- oder Nutzungsphase, die zu einem Ausfall geführt haben
Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Betrachtungseinheit innerhalb eines Betrachtungszeitraums ausfällt