IPIH Glossar. Hier finden Sie kurze Erklärungen zu Begriffen und Abkürzungen.
Definition nach Siemens Industrie Service: Management der Prozesse, die nicht zu den Kernaktivitäten eines Unternehmen gehören.
Definition gemäß DIN 31051, 4.3.2: Im Sinne der Instandhaltung bestimmungsgemäße und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspre-chende Verwendung einer Betrachtungseinheit, wobei unter Abbau des Abnutzungsvorrats Sach- und/oder Dienstleistungen entstehen.
Zeitraum von der Inbetriebnahme einer Einheit bis zum Abbruch der Nutzung. Anmerkung: Es wird zwischen rechtlicher, steuerlicher, technischer und wirtschaftlicher Nutzungsdauer unterschieden.
Zeitraum von der Inbetriebnahme einer Einheit bis zum Abbruch der Nutzung, weil Verträge (Lizenzen, Miete) auslaufen oder rechtliche Vorschriften der weiteren Nut-zung entgegenstehen (Auslauf einer Genehmigung, In-Kraft-Treten neuer Vorschriften).
Zeitraum, über den eine Einheit nach ihrer Anschaffung steuerlich abgeschrieben wird.
Möglicher Zeitraum von der Inbetriebnahme einer Einheit bis zum notwendigen Abbruch der Nutzung, weil die Ein-heit aufgrund von Abnutzung ihre vorgegebene Funktion nicht mehr erfüllen kann.
Zeitraum von der Inbetriebnahme einer Einheit bis zum Abbruch der Nutzung, weil die Kosten die Erträge über-steigen (z. B. aufgrund hoher Ausgaben für Instandhal-tung) oder der Ersatz der Einheit durch eine neue Einheit kostengünstiger als der Weiterbetrieb ist.
Definition gemäß DIN 31051, 4.3.2.3: Im Sinne der Instandhaltung das Verhältnis von Nut-zungsmenge zu Nutzungsvorrat, das durch die Art der Nutzung bedingt ist.
Intensität der Belastung einer Einheit. Anmerkung: Der Instandhaltungsbedarf ist bei der Nor-malintensität, für die eine Einheit konstruiert wurde am geringsten. Abweichungen von dieser Normalintensität ziehen vielfach höhere Abnutzungen nach sich.
Definition gemäß DIN 31051, 4.3.2.2: Im Sinne der Instandhaltung Menge der bei der Nutzung einer Betrachtungseinheit erzielten Sach- und/oder Dienstleistungen.
Definition gemäß DIN 31051, 4.3.2.1: Im Sinne der Instandhaltung Vorrat der bei der Nutzung unter festgelegten Bedingungen erzielbaren Sach- und/oder Dienstleistungen.
Zeit, in der eine Einheit in einer Betrachtungsperiode entsprechend ihrer Funktion genutzt werden kann. Anmerkung: Hohe Nutzungszeiten implizieren eine Dauerbeanspruchung, die durch eine hohe Abnutzungsintensität gekennzeichnet ist.
Zeit, während der eine Einheit entsprechend ihrer Funk-tion tatsächlich genutzt wird (z. B. Betriebsstunden).