Betrachtungseinheit / Einheit, reparierbare

Definition gemäß DIN EN 13306, 3.3: Einheit, die unter gegebenen Bedingungen nach einem Ausfall in einen Zustand zurückgeführt werden kann, in dem sie eine geforderte Funktion erfüllen kann. Anmerkung in DIN EN 13306: Gegebene Bedingungen können wirtschaftlicher, ökologischer, technischer und/oder anderer Natur sein.

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