Unplanmäßige / Außerplanmäßige Instandhaltung
Definition abgeleitet aus DIN EN 13306: Instandhaltung, durchgeführt nach der Entdeckung eines Fehlers oder dem Auftreten eines Ausfalls einer Einheit. Anmerkung 1: Die erforderlichen Instandhaltungs- maßnahmen werden soweit möglich geplant und vorbereitet, um die Ausfallzeit möglichst gering zu halten. Anmerkung 2: Dieser Begriff wird zusätzlich aufgenom-men, da es in den Normen keine gleichwertige Entsprechung gibt, diese Maßnahmen jedoch in der Regel nicht immer vermeidbar sind, dann aber geplant durchgeführt werden sollten.
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