Abnutzungsgrenze
Definition gemäß DIN 31051, 4.3.1.2: Im Sinne der Instandhaltung der vereinbarte oder festgelegte Mindestwert des Abnutzungsvorrates. Erläuterung: Beispiele für eine Abnutzungsgrenze sind: Mindest-Restprofiltiefe bei Autoreifen von 2 Millimetern, MindestRestdicke eines Bremsbelages bei Trommelbremsen von 5 Millimetern und beiScheibenbremsen von 2.5 Millimetern.
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